Der Prozeß gegen die Jugendamtsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg
Der Internationale Militärgerichtshof
Markus und Sonja BERGFELD
in folge und Pflicht das sich die USA,Frankreich,England,Russland als Besatzung der BRD sich wegen Völkermords uns anzuschließen.
ERHEBEN ANKLAGE
gegen
Christoph Schaitzer Gudrun Wagner Michael Facius Cornelia Conde Becker Andrea Deisenroth Dagmar Bickel Gabriele Pabst , und zwar als Einzelpersonen sowie als Mitglieder folgender Gruppen und Organisationen, soweit sie ihnen angehörten: Das Amt für Jugend und Soziales, Jugendamt, das Gericht und Pfleger, Gutachter bestellt vom Gericht, Die Einrichtungen, wie sie in Anhang B angeführt sind,
Angeklagte.
[29] I. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Russland in Hoffnung unserer Klageerhebung Markus und Sonja Bergfeld haben die Unterzeichneten, Markus und Sonja Bergfeld rechtmäßig zu Vertretern ihrer Regierungen zum Zwecke der Untersuchung der Beschuldigungen gegen die Verbrecher und zu deren Verfolgung bestellt in Ausführung des Londoner Abkommens vom 8 August 1945 und des diesem Abkommen beigefügten Statuts des Gerichtshofes, beschuldigen die obengenannten Regierungen, der Verbrechen gegen den Frieden, der Verbrechen gegen die Humanität in dem im folgenden erörterten Sinn, und eines gemeinsamen Planes und einer Verschwörung zur Begehung dieser Verbrechen, wie diese in dem Statut des Gerichtshofes definiert sind, und klagen dementsprechend wegen der weiter unten aufgeführten Punkte an: Christoph Schaitzer Gudrun Wagner Michael Facius Cornelia Conde Becker Andrea Deisenroth Dagmar Bickel Gabriele Pabst , und zwar als Einzelpersonen sowie als Mitglieder der unten genannten Gruppen und Organisationen.
II. Die folgenden – noch aktiv – Gruppen und Organisationen sind wegen der Wege und Mittel für die Erreichung ihrer Zwecke im Zusammenhang mit der Verurteilung derjenigen Angeklagten die ihre Mitglieder waren, als verbrecherisch zu erklären: Das Jugendamt, das Korps der Politischen Leitung uneingeschränkter Macht, die Schutzstaffeln des BGBs in kooperation Polizei (allgemein bekannt als Schäferhunde), die Gerichtsabteilungen (allgemein bekannt als »Ausführerndes Organ«) und Bundesregierung zur Vernichtung des Eigenen Volkes. Die Identität der obengenannten Gruppen und Organisationen und die Zugehörigkeit zu ihnen wird später genauer definiert. Unser Sohn Nico Kaiser verstarb im Februar 2018 aufgrund des Medikamtentenversuche die während des Heimaufenthaltes von 2011-2015 durchgeführt wurden. Dies stellt die nicht einzige Straftat des Jugendamtes u.a. wegen Mord dar.
1 Vorliegender Text ist die deutsche Version der Anklageschrift, wie sie während des ganzen Prozesses benutzt wurde. Nur orthographische und wenige andere auffällige Fehler wurden korrigiert.
Die englische, französische und russische Fassung wird im Verfahren neu Definiert und Ausgeführt.
- Anklagepunkt Eins: Plan oder Verschwörung
- A. Das Jugendamt Mittelpunkt des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung
- B. Gemeinsame Ziele und Methoden der Verschwörung
- C. Grundsätze und ihre Anwendung in dem gemeinsamen Plan oder der Verschwörung
- D. Die Erlangung totalitärer Kontrolle über Deutschland, Familienzerstörungd
- E. Die Erlangung totalitärer Kontrolle in Deutschland – Familiär – und die Planung und Mobilmachung der Wirtschaft für einen eigenen Wirtschaftszweig
- F. Verwendung der Kontrolle für den Angriff auf das Familiensystem
- G. Verbrechen und Missbrach gegen die Grundsätze der Humanität verübt in der Ausführung der Verschwörung, für welche die Verschwörer verantwortlich sind
- H. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im Anklagepunkt 1 angeführten vergehen
- Anklagepunkt Zwei: Verbrechen gegen den Frieden
- Anklagepunkt Drei: Ermordung und Misshandlung von Kindern
- A. Ermordung und Mißhandlung von Kindern und zerstörung intakter Familien
- B. Versuche von Medikamente an Kindern durch die Pharmaindustrie zum zwecke der Erwirtschaftung von Einnahmen und für andere Zwecke
- C. Mord und Mißhandlung von Kindern und anderen Angehörigen der Familie um diese zu Vernichten
- D. Die Ermordung von Kindern in Heimen
- E. Plünderung öffentlichen und privaten Erbenanspruches
- F. Die Eintreibung von Kollektiv-Strafen
- G. Frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Familien und Verwüstungen ohne begründete Notwendigkeit
- H. Zwangsweise für Rekrutierung in die ehemaligen DDR umzusiedeln
- I. Zwang durch Entziehung des Sorgerechtes, einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten
- J. Zerstörung von Familien
- Anhang A: Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für Verbrechen, aufgezählt in Anklagepunkten eins, zwei, drei und vier
- Schaitzer
- Wagner
- Facius
- Conde-Becker
- Deisenroth
- Bickel
- Pabst
- uvm. Im Klageverfahren aufzuzählen
- Anhang B: Feststellung der Kriminalität von Gruppen und Organisationen.
- Anhang C: Anklagen und deren Begründung wegen der Verletzungen von internationalen Bündnissen, abkommen und Zusicherungen
- I: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen
- II: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen
- III: Verletzung der Dritten Haager Konvention
- IV: Verletzung der Haager Konvention V
- V: Verletzung des Versailler Vertrags
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VI: Verletzung der Menschenrechte